Wichtige Hinweise zur Pflege der Tennisplätze!
Vor dem Spiel:
a) Ist der Platz evtl. zu weich (feucht), d. h. unbespielbar?
b) Muss der Platz evtl. gewässert werden? Auch ein sehr trockener Platz kann als unbespielbar gelten, wenn dadurch die Festigkeit der Oberfläche leidet oder sich die Linien lösen (kommt sehr häufig vor)!
Nach dem Spiel:
In unserer Spiel- und Platzordnung heißt es: „Jeder Spieler ist verpflichtet, die benutzten Plätze vor Ablauf der Spielzeit abzuziehen und die Linien zu säubern.“ Dieses „Abziehen“ der Plätze ist natürlich auch bei sehr feuchten Plätzen möglich, zeigt aber dann nicht die gewollte Wirkung, nämlich das Ausgleichen von Unebenheiten. In diesem Fall sollten Sie schon während des Spieles losgetretene Bodenstücke und / oder tiefe Fußspuren provisorisch glätten. Nach dem Spiel kann dann mit den vorhandenen Platzpflegegeräten der Platz in Ordnung gebracht werden. Platzpflege vor der Übergabe an die nächsten Spieler bedeutet bei schlechten Witterungsbedingungen mehr Zeitaufwand; denken Sie bitte rechtzeitig daran!
Vielleicht ist Ihre Entscheidung, bei sehr nassen Plätzen nicht zu spielen, von Vorteil für die zukünftige Bespielbarkeit der Anlage.
Der Vorstand
SPIEL‑ UND PLATZORDNUNG
des T. C. Schenklengsfeld e. V.
1. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind aktive Mitglieder, die den Beitrag für die laufende Saison bezahlt haben. Nicht berufstätige Mitglieder sollten von den Spielmöglichkeiten am Vormittag Gebrauch machen. Pro Familie wird jeweils 1 Schlüssel zum Öffnen und Betreten des Tennisplatzes ausgegeben; der Schlüssel zum Clubhaus (Zugang zu Toiletten und Duschen) wird an Mitglieder ausgegeben, die zu Beginn des Jahres das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die ausgehändigten Schlüssel sind nicht übertragbar und dürfen nicht nachgemacht werden.
2.
Allgemeine Platzreservierung
Um einen geordneten und reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, wird in einer Liste durch Eintrag eine Platzreservierung festgelegt.
Ist der reservierte Platz 10 Minuten nach der jeweiligen Zeit nicht belegt, steht der Platz einem anderen spielberechtigten Clubmitglied zur Verfügung.
Eine Platzbelegung durch Reservierung für 2 Stunden pro Platz ist jeweils täglich nur bis 17.00 Uhr möglich, danach sind Eintragungen zur Belegung für jeweils nur 1 Stunde pro Platz zulässig.
Vor einem begonnenen Spiel oder während eines Spieles kann keine weitere Platzreservierung vorgenommen werden. Damit soll das "Springen von Spiel zu Spiel" zum Nachteil anderer Clubmitglieder unterbunden werden. Eine neuerliche Platzreservierung kann frühestens im Anschluss an die abgelaufene Reservierung erfolgen, so dass bei freien Plätzen nach einer erneuten Reservierung wieder gespielt werden kann.
Jeder Spieler ist verpflichtet, die benutzten Plätze vor Ablauf der Spielzeit abzuziehen und die Linien zu säubern. Bei Verlassen des Tennisplatzes ist die Anlage zu verschließen.
3.
Doppelzwang
Bei starkem Andrang sind Vorstandsmitglieder berechtigt, Doppelzwang anzuordnen.
4.
Spielkleidung
Die Spieler sind gehalten, nur in Tenniskleidung zu spielen. Als selbstverständlich wird vorausgesetzt, dass die Plätze nur mit Tennisschuhen betreten werden. Schuhe mit Absätzen oder starker Profilsohle sind nicht gestattet.
5.
Spielbetrieb für Jugendliche
Kindern und nicht berufstätigen Jugendlichen bis 18 Jahre ist das Reservieren eines Platzes im Mai, Juni, Sept., Okt. nur bis 17.00 Uhr, im Juli, Aug. und Sept. bis 19:00 Uhr gestattet.
Spielberechtigung nach 17.00 bzw. 19:00 Uhr ist nur dann gegeben, wenn keine Eintragungen durch andere Clubmitglieder vorgenommen wurden und zur gleichen Zeit keine spielbereiten Erwachsenen anstehen.
6.
Regelung des Sportbetriebes
Die Regelung des Sportbetriebes, die Aufstellung der Turniermannschaften und der Rangliste sind Aufgaben des Sportwartes. Einsprüche gegen Entscheidungen und Anweisungen des Sportwartes können beim Vorstand vorgebracht werden.
7.
Gastspieler
Jedes Clubmitglied hat die Möglichkeit, bei Bedarf mit einem Gast zu spielen. Die Platzmiete für den Gast beträgt pro Stunde € 5,00. Die Abwicklung erfolgt über ein Vorstandsmitglied.
8.
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen und Änderungen der Spielordnung werden im Aushangkasten veröffentlicht.
Über Streitigkeiten entscheidet der Vorstand. Verstöße gegen die Spiel‑ und Platzordnung können vom Vorstand mit Platzsperre oder anderen geeigneten Maßnahmen geahndet werden.
Schenklengsfeld, März 2012
Der Vorstand